Deshalb halte der Senat den Betrag von 8 DM pro Nacht für angemessen und ausreichend, vor allem, da die im Manteltarifvertrag vorgesehene Pauschale wegen der teilweise erheblichen Unterschiede zu den tatsächlichen Übernachtungskosten keine Schätzgru
Deshalb halte der Senat den Betrag von 8 DM pro Nacht für angemessen und ausreichend, vor allem, da die im Manteltarifvertrag vorgesehene Pauschale wegen der teilweise erheblichen Unterschiede zu den tatsächlichen Übernachtungskosten keine Schätzgru

